Weiter Weg zur hohen Verfügbarkeit

Change Management

Nach Abschluss eines Outsourcing-Vertrags sollte es dann einen ständigen Austausch zwischen Bank/Kunde und Outsourcer geben. Denn es ändert sich immer etwas – ob neue Anforderungen durch den Kunden oder durch den Dienst. Jedoch wirken sich alle neuen Wünsche oder zuvor unberücksichtigen Punkte direkt auf den Outsourcing-Vertrag aus. Damit dieser nicht ständig neu verhandelt werden muss, sollte dort von vorn herein ein so genannter Change-Prozess definiert sein.

Wenn beispielsweise der Grund für einen Systemausfall die Überlastung einer Anwendung durch die Bank war, kann der Outsourcer dann einen Change-Request für ein paar neue Server einreichen. Möchte die Bank hingegen zusätzlichen Schutz vor Phising-Attacken oder Spam, so kann diese einen Change-Request auslösen. In diesem Fall werden nur Teile des Vertrags neu verhandelt und geändert, ohne den Vertrag als ganzen neu zu verhandeln. Umso wichtiger ist die Definition im Vertrag, was ein Change-Request ist und wie der Change-Prozess genau abläuft.

Ein weiterer wichtiger und kritischer Punkt ist schließlich der Verbleib der Mitarbeiter, die bisher die eigene IT administrierten. Entweder bleiben diese beim Kunden, der sie dann anderweitig beschäftigen muss oder kündigt. Alternativ übernimmt der Outsourcer die Mitarbeiter der Kunden, da diese die Systeme besonders gut kennen. Eine weitere Alternative ist die Gründung einer Tochtergesellschaft, in die der Kunde nach 613a BG die entsprechenden Mitarbeiter versetzt und an der sich der Dienst beteiligt. Hier sind vor allem lange Betrieb, Pensionsansprüche, Regelungsbedarf mit Betrieb etc. zu berücksichtigen.

<  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  >
Sie müssen angemeldet sein, um diesen Beitrag kommentieren zu können. Wenn Sie sich noch nicht kostenlos registriert haben, können Sie dies hier tun.